Hilflosenentschädigung der AHV, Abgabe für Radio und Fernsehen

Hilflosenentschädigung der AHV

In der Schweiz wohnende Personen, die eine Altersrente oder Ergänzungsleistungen beziehen, können eine Hilflosenentschädigung der AHV geltend machen, wenn :

Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen (Ankleiden, Körperpflege, Essen usw.) dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf.

Die Entschädigung beträgt bei einer Hilflosigkeit :

Die Hilflosenentschädigung ist von Einkommen und Vermögen unabhängig.

Wo muss ich die Anmeldung zum Bezug von Hilflosenentschädigung einreichen ?

Bei logisplus überprüft die Bewohneraufnahme bei sämtlichen Bewohnenden den Pflegebedarf und löst bei entsprechender Hilflosigkeit bzw. Pflegestufe den Antrag auf eine Hilflosentschädigung aus. Sie brauchen also nichts zu machen.

Abgabe für Radio und Fernsehen – Serafe

Bewohnende von Alters- und Pflegeheimen müssen ab dem 1. Januar 2019 keine individuelle Abgabe mehr bezahlen, da diese neu über logisplus in Form einer Pauschale für Kollektivhaushalte entrichtet wird. Die Meldung, ob jemand in einem Kollektivhaushalt lebt, erfolgt direkt von der jeweiligen Gemeinde an Serafe AG. Entsprechend müssen die bisher bekannten Anträge auf Gebührenbefreiung nicht mehr erstellt werden. Sollten Sie trotzdem eine Rechnung von Serafe AG erhalten, melden Sie sich bitte bei franziska.meichtry@logisplus.ch, Tel. 031 978 60 37.