Lohngleichheitsanalyse

Aufgrund der Änderung des Gleichstellungsgesetzes mussten Betriebe mit mehr als 100 Mitarbeitenden eine Lohngleichheitsanalyse durchführen. Bei der Analyse geht es darum, ob eine Arbeitnehmerin bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit den gleichen Lohn erhält wie ihr Arbeitskollege. Die betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse soll aufzeigen, ob Lohnunterschiede vorhanden sind, die sich nicht durch objektiv-nichtdiskriminierende Faktoren rechtfertigen lassen.

Wir haben den Vergleich nach einer wissenschaftlichen und rechtskonformen Methode im August 2021 abgeschlossen und die Analyse durch eine externe unabhängige Stelle prüfen lassen. Fazit: Wir leben den Grundsatz der Lohngleichheit und sind deshalb eine faire Arbeitgeberin. Wir freuen uns über das positive Ergebnis.